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Lyrik/Poesie, z.B.:
Gedichte:
1. Brief, 2...., 3...., 4...., 5...., 6...., 7...., 8...., 9...., 10...., 11...., 12...., 13...., 14...., 15...., 16...., Prosa, z.B.:
Die Tätowierungen der jungen Tanja W. 2. Auflage Harald Birgfeld Jetzt direkt online bestellen, z.B. bei Amazon, Books on Demand
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Lyrik/Poesie: Veröffentlichungen
besonderer Gedichte in Anthologien, z.B.: Frankfurter Bibliothek der Brentano –
Gesellschaft,
Lichtstrahlverlag,
Bibliothek deutschsprachiger Gedichte, Gesellschaft
für zeitgenössische Lyrik, eV. Mein schönster Traum von einem Meer,
sowie weitere
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Bildergalerie, z.B.
weiblicher Akt, und Steffi
Graf und |
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Ingenieur, z.B.
Autor: Harald
Birgfeld Kleine Fibel Arbeitsschutz an Hochschulen 3. Auflage Für die praktische Arbeit:
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für die praktische Arbeit: „Kleine Fibel
Arbeitsschutz..“ an
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Außerdem:
Die Zeit der
Gleichungen ist vorbei. Societ lyrics, was ist das?,
und Theorie und
Utopie der eigenen Zeit.
The time of
equations is past. Societ lyrics, what does it mean?, and Theory and
utopia of the own time. Ingenieur, Redakteur und Pressestimmen. |
ISBN 978-3-8423-3249-2.
Ingenieur, Autor: Harald Birgfeld
Arbeitsschutzgesetz,
§ 15: Pflichten der Beschäftigten
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren
Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für
ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
an Hochschulen
für
Hochschulleiterinnen, Hochschulleiter,
Berufsfachschulleiterinnen,
Berufsfachschulleiter, Sicherheitsbeauftragte,
Dozentinnen
und Dozenten.
Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz an Hochschulen und an
besonderen Berufsfachschulen,
Beurteilung der
Arbeitsbedingungen gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.
Diese
praxiserprobten Beurteilungen
sind Arbeitsunterlagen, die sowohl der Einrichtungsleitung, als auch der/dem Sicherheitsbeauftragten
wie dem Unterrichts-, Vorlesungs- und
Erziehungspersonal, behilflich sein sollen, die an der Einrichtung
möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen
Mängel sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu erkennen. Sie sollen
helfen, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu
erfüllen und die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern.
Beschäftigte bei der Arbeit sind Arbeiter,
Angestellte, Beamte, (Schüler sind den Arbeitnehmern im Sinne der
Gefahrstoffverordnung, §2 (6), gleichgestellt), Studierende, Doktoranden,
Stipendiaten und Teilzeitbeschäftigte.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und z.B. ein
Betriebsarzt stehen dabei gerne beratend zur Verfügung. Die zu den
Beurteilungen gehörenden
Dokumentationen der Beurteilungen der
Arbeitsbedingungen gem.
§ 6 des Arbeitsschutzgesetzes,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
sind weitere Arbeitsunterlagen,
die Ihnen, der Einrichtungsleitung, die Möglichkeit geben, gefundene Mängel und
Gefahren sowie die zu treffenden Maßnahmen zu deren Beseitigung zu
dokumentieren.
Das Arbeitsschutzgesetz erfordert es, dass der Arbeitgeber
die Arbeitsbedingungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung ermittelt. In
Schulen hat diese Aufgabe die Schulleiterin oder der Schulleiter in anderen
Einrichtungen die Einrichtungsleitung. Über das Ergebnis der
Gefährdungsermittlung und die daraus folgenden Maßnahmen müssen Unterlagen
verfügbar sein. Als Unterlagen zur Dokumentation gelten, neben Prüflisten, die
Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit, z.B. der Landesunfallkassen, der
Unfallkassen der Länder, eines Arbeitsmedizinischen Dienstes, eines
Betriebsarztes oder z.B. eines Amtes für Arbeitsschutz, einem
Gewerbeaufsichtsamt, (ergänzt um die veranlassten Maßnahmen zur
Mängelbeseitigung), eigenständige Gefährdungsdokumentationen,
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und
"Beurteilungen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz".
Vgl.:
GUV 50.11/GUV-I 8700, welche
z.B. von den Unfallkassen der Länder, kostenlos bezogen werden können.
Sämtliche
Unterlagen und Zusammenstellungen unterliegen einem Copyright 2010 beim Autor,
Harald Birgfeld, alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Veröffentlichung
darf ohne schriftliche Erlaubnis des Herausgebers, Harald Birgfeld,
reproduziert werden. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen,
Übersetzungen, Verfilmung und Einspeicherung sowie Verarbeitung in
elektronischen Systemen. Da ich keinerlei Einfluss
auf die Gestaltung und die Inhalte gelinkter Seiten habe, distanziere ich mich
ausdrücklich von den Inhalten aller Seiten, die redaktionell nicht durch mich
erstellt wurden.
Inhaltsverzeichnis,
unterteilt:
Betrifft
die an allen Hochschulen/Berufsfachschulen,
z.B. in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und
pharmazeutischen Berufe, möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen Mängel sowie
arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren.
2) (L) Arbeitsbereich Laboratorien
Betrifft
z.B. die im Arbeitsbereich,
Laboratorien, möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen Mängel sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
3) Gesundheitsschutz und
Gesundheitsförderung
Betrifft
die möglicherweise vorhandenen arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren, z.B. betreffend den Mutterschutz.
Dies ist ein ausschnittweiser Einblick in
das oben angebotene Buch.
Die kenntlich gemachten Zeilen führen
beispielhaft zu den entsprechenden Textseiten:
Geltungsbereich: Alle Länder der
Bundesrepublik Deutschland
Alle
nachstehend aufgeführten Vorschriften, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstätten-Richtlinien,
die Arbeitsstätten-Verordnung, das Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure..., sowie alle Verordnungen, die GUV'en
(die alten GUV-Nr.n und die neuen GUV-Nr.n werden,
zum besseren Auffinden, im Text noch nebeneinander gestellt.) und das Mutterschutzgesetz einschl. der Mutterschutz Richtlinienverordnung sind in
jedem Bundesland gleichermaßen an zu wenden. Länderverordnungen wie Länder
Bau-Ordnungen, Technische Richtlinien einer Baubehörde eines Landes usw. sind
immer den gesetzlichen Vorschriften nachgeordnet. Sie sollten, falls erforderlich, vor Ort erfragt werden.
|
GUV-Nr. bisher |
Einsicht z.B. direkt über Such-maschinen |
Titel
|
|
(GUV 0.1) |
GUV-V A1 |
Grundsätze der Prävention |
|
GUV 2.10 |
GUV-V A2 |
UVV Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel |
|
GUV 0.6 |
GUV-V A4 |
UVV
Arbeitsmedizinische Vorsorge |
|
GUV 0.51 |
GUV-V A6 |
UVV Fachkräfte für
Arbeitssicherheit |
|
GUV 0.5 |
GUV-V A6/7 |
UVV Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
|
GUV 0.52 |
GUV-V A7 |
UVV Betriebsärzte |
|
GUV 0.7 |
GUV-V A8 |
UVV Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz |
|
GUV 2.20 |
GUV-V B2 |
UVV Laserstrahlung |
|
GUV 9.20 |
GUV-V B3 |
UVV Lärm |
|
GUV 9.9 |
GUV-V B6 |
UVV Gase |
|
GUV 9.8 |
GUV-V B7 |
UVV Sauerstoff |
|
GUV 8.1 |
GUV-V C8 |
UVV
Gesundheitsdienst |
|
GUV 3.8 |
GUV-V D1 |
UVV Schweißen,
Schneiden und verwandte Verfahren |
|
GUV 3.9 |
GUV-V D15 |
UVV Arbeiten mit
Flüssigkeitsstrahlern |
|
GUV 9.7 |
GUV-V D34 |
UVV Verwendung von
Flüssiggas |
|
GUV 6.3 |
GUV-V S1 |
UVV Schulen |
|
GUV 30.10 |
GUV-I 510-3 |
Anleitung zur
Ersten Hilfe bei Unfällen (Registerausführung) |
|
GUV 40.6 |
GUV-I 511-1 |
Verbandbuch
(kartoniert DIN A5) |
|
GUV 20.6 |
GUV-I 512 |
Erste-Hilfe-Material |
|
GUV 20.12 |
GUV-I 662 |
Sanitätsräume in
Betrieben |
|
GUV 20.22 |
GUV-I 668 |
Erste Hilfe bei
erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung |
|
GUV 33.1 |
GUV-I 720 |
Tisch- und
Format-Kreissägemaschinen (Aushang DIN A 2) |
|
GUV 33.4 |
GUV-I 721 |
Tisch-Fräsmaschinen
(Aushang DIN A 2) |
|
GUV 33.3 |
GUV-I 722 |
Tisch-Bandsäge-Maschinen
(DIN A 2) |
|
GUV 33.2 |
GUV-I 724 |
Abricht-Hobelmaschinen
(Aushang DIN A 2) |
|
GUV 19.2 |
GUV-I 739 |
Holzstaub -
Handhabung und sicheres Arbeiten |
|
GUV 23.3 |
GUV-I 8502 |
Bildschirmarbeitsplätze |
|
GUV 20.2.1 |
GUV-I 8503 |
Der
Sicherheitsbeauftragte |
|
GUV 20.10 |
GUV-I 8504 |
Informationen für die
Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe |
|
GUV 20.56 |
GUV-I 8519 |
Gesprächsführung
für Sicherheitsbeauftragte (Faltblatt) |
|
GUV 22.1 |
GUV-I 8524 |
Prüfung
ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel |
|
GUV 40.0 |
GUV-I 8540 |
Druckschriften-Verzeichnis
BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz |
|
GUV 40.8 |
GUV-I 8542 |
Meldungen des
Sicherheitsbeauftragten (Meldeblock) |
|
GUV 40.9 |
GUV-I 8543 |
Bestellung zum
Sicherheitsbeauftragten (Vordruck) |
|
GUV 33.10 |
GUV-I 8549 |
Aufkleber für
Maschinen (Schutzalterhinweis) |
|
GUV 50.0.4 |
GUV-I 8553 |
Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien |
|
GUV 17.8 |
GUV-I 8566 |
"Sichere und
gesundheitsgerechte Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" |
|
GUV 50.12 |
GUV-I 8566 |
Sichere und
gesundheitsgerechte Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen |
|
GUV 50.13 |
GUV-I 8589 |
Arbeiten im
Offsetdruck – Umgang mit Arbeitsstoffen |
|
GUV 50.11 |
GUV-I 8700 |
Beurteilung von
Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz |
|
GUV 16.9 |
GUV-R 111 |
GUV-Regel Küchen |
|
GUV 16.17 |
GUV-R 120 |
GUV-Regel Laboratorien |
|
GUV 19.7 |
GUV-R 132 |
Richtlinien für
die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen |
|
GUV 10.10 |
GUV-R 133 |
GUV-Regel Ausrüstung
von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern |
|
GUV 26.3 |
GUV-R 1526 |
Tritte |
|
GUV 17.7 |
GUV-R 1535 |
Sicherheitsregeln
für Büro-Arbeitsplätze |
|
GUV 26.18 |
GUV-R 181 |
Merkblatt für
Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr |
|
GUV 20.19 |
GUV-R 189 |
GUV-Regel
Benutzung von Schutzkleidung |
|
GUV 20.14 |
GUV-R 190 |
GUV-Regel
Benutzung von Atemschutzgeräten |
|
GUV 20.16 |
GUV-R 191 |
GUV-Regel
Benutzung von Fuß- und Beinschutz |
|
GUV 20.13 |
GUV-R 192 |
GUV-Regel Benutzung von Augen- und Gesic |